Rechtliches
Gespräche erfolgen ausschliesslich mit handlungsfähigen, gesetzlichen Vertreter
(Art. 12 ZGB). Bei jungen Erwachsenen, welche die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, erfolgen diese nur mit schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Die Gespräche sind vertraulich und unterstehen der Schweigepflicht.
Der vereinbarte Termin ist verbindlich und kann bis 24 h vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt oder verschoben werden.
Bei kurzfristigen Absagen erlaube ich ich mir eine Entschädigung CHF 100.00 zu verrechnen.